Fejo GmbH
Alte Hattinger Str.19
44789 Bochum
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Fax: (0234)319-514
fejo.bochum@igbce.de
https://www.fejo.de
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Philipp Hering und Rainer Skibbe
Registergericht: Amtsgericht Bochum
Registernummer: HRB 209
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: 306/5794/0112
Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Philipp Hering und Rainer Skibbe (Anschrift wie oben)
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Diese Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a des Bürgerlichen Gesetzbuches. Mit Ihrer Unterschrift auf der Anmeldung werden diese Reisebedingungen von Ihnen anerkannt, bitte lesen Sie sich diese daher vorher gut durch.
1. Abschluss des Reisevertrages
Indem Sie das von uns zur Verfügung gestellte Anmeldeformular ausfüllen und uns zusenden, bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung bei Ihnen zu Stande. Die vertraglichen Willenserklärungen können auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) sowie schriftlich (Briefpost oder Telefax) abgegeben werden. Sämtliche Nebenabreden und Sonderwünsche müssen ebenfalls schriftlich erfasst werden.
2. Bezahlung
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines erfolgen. Dies gilt nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 h dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 € nicht übersteigt. Nach Erhalt des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 60 € fällig. Der Restbetrag ist spätestens drei Wochen (= 21 Tage) vor Reisebeginn fällig. Bei Zahlungsrückstand sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Dies gilt auch für den Fall, in dem der Reisepreis für Sie von Ihrem Betrieb übernommen und bezahlt werden soll. Im Falle unseres Rücktrittes bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter Ziffer 8 "Rücktritt"genannten Gebühren in Rechnung zu stellen.
3. Reiseprogramm
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Diese Angaben sind für uns bindend. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns.
4. Gepäck
Gepäck bei Busreisen wird im normalen Umfang befördert. Dieses bedeutet pro Person ein Koffer mit maximal 20 Kilo und ein Handgepäckstück, bei Wintersportreisen zuzüglich einem Paar Ski oder ein Snowboard. Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind im eigenen Interesse vom Reiseteilnehmer beim Umsteigen zu beaufsichtigen. Auf unsere Haftungsbeschränkung gemäß Zier 13 weisen wir ausdrücklich hin.
5. Mindestteilnehmerzahl
Die Reise findet statt, wenn mindestens 50 % der zur Verfügung stehenden Teilnehmerplätze belegt werden. Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen1 und wird diese nicht erreicht, so können wir vom Reisevertrag zurücktreten. Wir2 werden die Teilnehmer jedoch unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführbarkeit bis spätestens 25 Tage vor Reisebeginn durch Übersendung der Rücktrittserklärung bis zu diesem Zeitpunkt über eine etwaige Nichtdurchführung unterrichten. Der bereits gezahlte Reisepreis wird im vollen Umfang erstattet2.
6. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem Tag ein Inhalt des Reisevertrages (zum Beispiel Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Zuschnitt der angebotenen Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmern über die Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er den Teilnehmern eine kostenlose Umbuchung oder einem kostenlosen Rücktritt anbieten. Der Veranstalter ist berechtigt, unter bestimmten, in seiner Leistungsbeschreibung im Einzelnen anzugebenden Voraussetzungen, nachträglich Änderungen des Zustiegs-/Abfahrtortes vorzunehmen.
7. Preisänderungen
7.1 Die in dem Angebot genannten Reisepreise sind für uns bindend. Wir können jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt, Flyer oder Internetangebot abweichende Änderungen des Reisepreises erklären. Eine Preisanpassung ist insbesondere aus folgenden Gründen zulässig:
7.1.1. aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten durch den Zuschlag auf den Reisepreis jedes Reiseteilnehmers für Kurz-, Mittel- und Langstreckenflüge, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Angebotes,
7.1.2 wenn die von den Teilnehmern gewünschte und im Angebot ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Angebots verfügbar ist.
7.2 Nach Abschluss des Reisevertrages ist eine Preiserhöhung nur zulässig, wenn eine der in Ziffer 7.1.1. genannten Gründe vorliegt. In diesem Fall ist eine Erhöhung auch nur dann zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten sind und bei Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbar waren. In diesem Falle haben wir Sie nach Kenntnis von dem Änderungsgrund spätestens 21 Tage vor Reiseantritt bei Ihnen eingehend darüber zu informieren. Liegt die Preiserhöhung über 5 %, sind Sie berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ersatzreise zu verlangen, denn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus dem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Mitteilung über die Preiserhöhung gegenüber uns geltend zu machen.
8. Rücktritt des Teilnehmern
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich unter der am Ende der Reisebedingungen angegebenen Anschrift erklärt werden. Für den Fall des Rücktritts können wir einen Entschädigungsanspruch geltend machen, der zeitlich gestaffelt ist unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglichen Reisebeginn. Bei Berechnung der Pauschale wurden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
Pauschalen:
Bis zum 57. Tag vor Reiseantritt Anmeldegebühr, 60 €
vom 56. bis 43. Tag vor Reiseantritt 30 %
42. bis 29. Tag vor Reiseantritt 50 %
28. bis 7. Tag vor Reisantritt 75%
ab dem sechsten Tag vor Reiseantritt und bei Nichtanreise 90 %
In jedem Fall sind wir jedoch berechtigt, mindestens den Betragswert der erhaltenen Anmeldegebühr (Anzahlung) in Höhe von 60 € einzubehalten. Sie sind jedoch berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
9. Kündigung des Reiseveranstalters
Wir erwarten, dass die Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektieren. Sollten die Teilnehmer gegen sie verstoßen, geben sie uns die Möglichkeit, nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall den Vertrag zu kündigen. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Das gleiche gilt auch, wenn die Teilnehmer das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigen. Bei groben Verstößen (zum Beispiel die Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung) ist die Kündigung auch ohne schriftliche Abmahnung gestattet. Die Mitnahme und das Betreiben feuergefährlicher Gegenstände ist ausdrücklich untersagt. Entstehende Kosten einer erfolgten Kündigung gehen zulasten des Teilnehmers.
10. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir, als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Beförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und von Ihnen zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen nicht in Anspruch, die ihm zuzurechnen sind (zum Beispiel wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen) hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
12. Mängelgewährleistung
Für die Mängelgewährleistung gelten die §§ des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das bedeutet:
a. Der Reisende hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, die ihm spätestens am Urlaubsort bekannt gegeben wird, anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b. Die Ansprüche der Teilnehmer auf Mängelgewährleistung entfallen nur dann nicht, wenn diese Mängelrüge unverschuldet unterbleibt, insbesondere wenn die Mängelanzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
c. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren.
d. Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben. Auf unsere Haftungs- beschränkungen (Zi.13) weisen wir hin.
e. Bei Flugreisen empfehlen wir dringend, eventuelle Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei den zuständigen Fluggesellschaften anzuzeigen (Schadensanzeige/P.I.R). Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen sieben Tagen, bei Verspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks vorzunehmen. Die Schadensanzeige gegenüber der Fluggesellschaft entbindet Sie nicht von der Schadensanzeige gegenüber der Reiseleitung. (siehe oben a.)
13. Haftung des Reiseveranstalters (Haftungsbeschränkung)
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a. soweit der Schaden des Teilnehmern weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
b. soweit wir für einen dem Teilnehmern entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen bleiben von dieser Beschränkung unberührt.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (zum Beispiel Sportveranstaltungen, Theaterbesucherausstellungen usw.), wenn wir diese Leistungen in der Reisebeschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet haben, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir haften jedoch
a. für Leistungen, welche die Beförderung des Teilnehmern zum ausgeschriebenen Zielort, zwischen Beförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b. wenn und insoweit für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis-oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.
14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber geltend gemacht werden. Im eigenen Interesse sollten Sie diese Ansprüche schriftlich anmelden. Nach Ablauf der Frist können die Ansprüche nur geltend machen, wenn sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Dieses gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäcksschäden, Zustellungsverzögerungen beim Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Ihre vertraglichen Mängelgewährleistungsansprüche nach §§ 651c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt dann frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
15. Fluggesellschaften
Wir informieren Sie bei der Buchung aufgrund der EU-Verordnung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Steht bei der Buchung das ausführende Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft beziehungsweise die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Diese so genannte "Black-List" ist auf der Internetseite http://ec.europa.eu/transports/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.
16. Visa-Pass und Gesundheitsvorschriften
Wir informieren Sie über Bestimmung von Visa- Pass- und Gesundheitsvorschriften vor Abschluss des Reisevertrages, sofern Sie Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Teilnehmern und eventueller Mitreisender (zum Beispiel Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, erforderlichen Impfungen, sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, zum Beispiel die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dieses gilt nicht, wenn wir Sie schuldhaft falsch, unzureichend oder nicht informiert haben.
17. Rechtswahl
Auf das mit Ihnen bestehende Vertragsverhältnis und das gesamte Rechtsverhältnis endet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
18. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen von Ihnen gegen uns ist Bochum. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen wird Bochum als Gerichtsstand vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a. wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, etwas anderes zu Gunsten des Teilnehmern ergibt oder b. wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat, dem der Teilnehmer angehört, für den Teilnehmern günstiger sind als die oben genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
19. Rücktrittskostenversicherung
Wir empfehlen bei Buchung der Reise den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung zum Beispiel bei der „Generali“. Bitte beachten Sie, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abgeschlossen sein muss. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag, möglich.
FEJO Freizeitheim-und Jugenderholung GmbH
Alte Hattinger Straße 19
44789 Bochum